Das österreichische Bildungssystem ist nach dem recht durchschnittlichen Abschneiden bei der PISA Studie doch ein wenig in die Kritik geraten.
Da der Bund in Österreich für die Bildung zuständig ist, ist die Aufgabe klar: es muss etwas geschehen, um im Vergleich der Länder besser mithalten zu können. So sind in den letzten Jahren schon einige Neuerungen durchgesetzt worden und werden diese auch in der Zukunft weiterhin erfolgen müssen, damit die Bildung in Österreich wieder einen höheren Stellenwert einnehmen kann.
In Österreich ist der Besuch einer Schule Pflicht. Die Schulpflicht besteht hier für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und dauert insgesamt 9 Jahre an. Auch der Besuch des Kindergartens ist verpflichtend, allerdings nur für das Jahr vor der Einschulung der Kinder.
Kindergarten
Ab dem 3. Lebensjahr können Kinder in Österreich einen Kindergarten besuchen. Das Jahr, bevor die Schulpflicht beginnt, ist verpflichtend. Freigestellt ist es den Eltern, ob sie alle Kindergartenjahre ausschöpfen oder eben nur im Pflichtjahr das Kind in den Kindergarten geben.
In dieser Zeit soll das Kind auf den Schulalltag vorbereitet werden. Die Aufgabe ist es, die Kinder körperlich, geistig und auch seelisch zu fördern, wie es ihrem Alter entspricht. Es entspricht einem vorschulischen Bildungsangebot. Nicht zu verwechseln ist es mit der Vorschule, welche die Kinder besuchen können, bei denen trotz Erreichen des schulpflichtigen Alters die Kompetenzen als nicht ausreichend eingestuft werden, als dass sie die Volksschule besuchen können.
Volksschule
Volksschulausbildung im Überblick:
- Dauer 4 Jahre
- Einschreibung als Voraussetzung für die Schulaufnahme
Möglichkeit der Vorschule
- Ab dem 6. Lebensjahr
- sollte die Schulreife früher diagnostiziert werden, kann eine vorzeitige Aufnahme erfolgen
- nach Ablauf Übertritt in eine weiterführende Schule
Allgemeines zur Volksschule
Die allgemeine Schulpflicht ab dem 6. Lebensjahr gilt für alle Kinder, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten. Gemeint sind die Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben. Für diese beginnt ab dem 1. September dann die Schulpflicht.
Anmeldung zur Volksschule
Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder müssen die Kinder bei der zuständigen Volksschule anmelden. Das Kind sollte bei diesem Termin unbedingt dabei sein, da hier auch die Schulreife festgestellt werden muss. Diesen Test führt in der Regel die Schulleitung durch. Entscheidend dabei ist, dass das Kind dem Unterricht in der ernsten Schulstufe folgen kann, ohne dass es dabei geistig oder körperlich überfordert wird.
Auf der anderen Seite können auch die Eltern in diesem Termin anregen, dass die Schulreife sehr genau überprüft wird, wenn sie der Meinung sind, dass das Kind noch nicht schulreif ist. Ggf. kann der schulpsychologische Dienst dazu geholt werden. Sollte die Schulreife nicht gegeben sein, wird das schulpflichtige Kind in eine Vorschulklasse eingeordnet, die meistens in den Volksschulen ansässig sind. Nicht immer sind es separate Klassen oder Gruppen, sondern werden die Kinder nicht selten in den unteren Schulstufen eingebunden, werden nur anders unterrichtet.
Vorzeitige Aufnahme der Kinder in die Volksschule
Innerhalb der Einschreibungsfrist können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte die Kinder, die schulreif sind, aber erst bis 1. März des kommenden Jahres das 6. Lebensjahr beende, vorzeitig in die Volksschule aufnehmen lassen. Diese Anfrage ist immer schriftlich bei der Schulleitung der entsprechenden Volksschule vorzunehmen. Die Schulleitung wird dann in einem Test schauen, ob das Kind schon für die Volksschule geeignet ist oder ob es nicht lieber doch noch ein Jahr den Kindergarten besuchen soll.
Beratung zum Übergang in die weiterführende Schule
In der 4. Schulstufe findet im ersten Quartal für alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine Infoveranstaltung zu den weiterführenden Schulen statt. Weiterhin sollte auch in einem persönlichen Gespräch mit den Klassenlehrern geschaut werden, wie der Leistungsstand der Kinder ist, damit anhand der Wünsche und der Qualifikation der weitere Bildungsweg eingeschlagen wird.
Weiterführende Schulen, Sekundarstufe I
1. Neue Mittelschule (NMS)
Die Neue Mittelschule im Überblick
- die NMS kann nach der 4. Klasse der Volksschule besucht werden
- Schüler können von und zur allgemein Bildenden Höheren Schule wechseln
- Berufsorientierung und Bildungsberatung wird angeboten
- Differenzierungsangebote sind der zentrale Punkt der NMS
- Ganztagsbetreuung möglich
- nach Ablauf kann eine weiterführende mittlere oder höhere Schule besucht werden
Allgemeines zur Neuen Mittelschule
Seit September 2012 gilt in Österreich die Neue Mittelschule als Regelschule. Alle Hauptschulen sind zum Jahr 2015/2016 ausgelaufen und haben sich zur NMS entwickelt. Der Grund für die Schaffung dieser Schulform lag auch im schlechten Abschneiden bei der PISA Studie, aus der herausging, dass die Neigungen der Kinder besser gefördert werden müssen. Weiterhin war ein großes Streitthema der letzten Jahre immer, dass es eigentlich keine Schule gab, die für alle Kinder offen ist.
Lehrplan an der Neuen Mittelschule
Im Vordergrund der Bildung an der NMS steht, dass die Kinder optimal gefördert werden sollen. So muss frühzeitig erkannt werden, welche Talente in den Kindern schlummern, damit diese weiter entwickelt werden können. Die innere Differenzierung ist das, was die NMS auszeichnet.
So sollen die Kinder ausreichend Zeit haben, um im eigenen Lerntempo die Unterrichtsinhalte zu erlernen. Sie bekommen die Zeit die sie brauchen und die Unterstützung, die sie dabei brauchen. So erkennen die Lehrer sehr genau, wann die Begabung zu fördern ist, in dem sie den Kindern weitere Angebote zu den Themen geben und wann es dem Kind ausreicht, das Basis-Wissen zu erlernen.
Der Einsatz von neuen Medien wird an den NMS groß geschrieben, da es die Zukunft ist. Die Kinder bekommen die Möglichkeit, E-Learning zu nutzen, sich mit dem Internet auseinander zu setzen. Auch im späteren Leben wird es für die Kinder wichtig sein, dass sie wissen, wie und wo sie im Netz etwas finden können.
Einige Neuen Mittelschulen werden als Ganztagsschulen angeboten. Es heißt, dass so noch mehr Raum und Zeit gegeben ist, dass die Kinder den Neigungen entsprechend gefördert werden können. Musische, kreative, sportliche und naturwissenschaftliche Angebote gibt es in den Nachmittagsstunden, die für alle Kinder zugängig sind. Wer in der Zeit lieber erholsam etwas machen möchte, der kann dieses selbstverständlich auch machen. Ziel ist es, dass die Freizeitgestaltung sinnvoller erfolgt.
Berufsorientierung und Bildungsberatung
An der Neuen Mittelschule wird in der 3. und 4. Klasse intensiv rund um das Thema Beruf und Ausbildung gesprochen. Ab dieser Zeit werden auch mit Elternhaus Gespräche über die Zukunft geführt.
2. Allgemein bildende Höhere Schule (AHS), Unterstufe
- die Unterstufe geht 4 Jahre
- wer diese schafft ist berechtigt die AHS Oberstufe zu besuchen
- der Wechsel an eine berufsbildende höhere Schule ist auch möglich.
Allgemeines zur AHS
In der Regel besteht eine AHS aus einer Sekundarstufe I und einer Sekundarstufe II. Beide haben je vier Klassen und am Ende steht die Reifeprüfung, Matura. Wer dieses erlangt, der ist berechtigt zu studieren.
Wer die AHS besuchen möchte muss in der Volksschule in den Fächern Deutsch, Lesen und Mathematik mindestens ein „Gut“ haben. Es gibt auch die Ausnahme, dass die Schulkonferenz der Volksschule dennoch eine Empfehlung für die AHS aussprechen kann, wenn der Schüler oder die Schülerin ein „befriedigend“ hat, die Leistungen aber ausreichend dafür sind, an der AHS bestehen zu können. Es gibt auch die Möglichkeit einer Aufnahmeprüfung durch die Schule.
Formen der AHS
Die allgemein bildenden höheren Schulen in Österreich gibt es in unterschiedlichen Formen, damit eben jedes Kind den Neigungen und Interessen nach unterrichtet werden kann:
- Gymnasium: hier werden besonders die sprachlichen und geisteswissenschaftlichen Inhalte hervorgehoben.
- Realgymnasium: hier wird besonderer Wert auf naturwissenschaftliche und mathematische Lerninhalte gelegt.
Sekundarstufe II
Nach erfolgreichem Durchlaufen der Sekundarstufe I entscheiden die Schüler, wie sie sich weiter bilden möchte. Da die Schulpflicht in der Regel noch anhält kann auch die Zeit der Ausbildung auf diese Pflicht angerechnet werden.
1. Berufsbildende Mittlere Schule (BMS)
Die BMS in der Zusammenfassung:
- die Dauer ist abhängig von der Art der Schule, zwischen 1 und 4 Jahren,
- NMS oder AHS müssen erfolgreich abgeschlossen worden sein, damit eine BMS besucht werden kann.
Allgemeines zur BMS
Eine BMS hat eine Dauer zwischen einem und vier Jahren. Abhängig wie lange diese besucht werden müssen, ist der eingeschlagene Werdegang. In der Regel endet die kurze Dauer nur mit einer teilweisen Berufsausbildung. Wer die Schule drei oder vier Jahre besucht macht zum Ende eine Abschlussprüfung und hat eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Aufnahme an einer BMS
Der erfolgreiche Abschluss an einer Neuen Mittelschule oder der Unterstufe der AHS sind Voraussetzung für die Aufnahme. Nicht gewertet werden Fächer wie Latein und Geometrisches Zeichnen.
Nach der BMS
Wer die BMS erfolgreich abgeschlossen hat, der kann danach in dem erlernten Beruf arbeiten. Es gibt aber auch die Möglichkeiten der Weiterbildung, die eben eine abgeschlossene BMS voraussetzen, wie das Erlangen der Reife- oder Diplomprüfung.
2. Berufsbildende Höhere Schule (BHS)
Die BHS in Kurzform:
- Dauer 5 Jahre
- Abschluss Reife- oder Diplomprüfung
- es kann an Hochschulen studiert werden
- gesetzlich geregelte Berufe können ausgeübt werden
- Besuch ist mit erfolgreich abgeschlossener NMS oder höherer Schule möglich.
Allgemeines zur BHS
In den fünf Jahren, in denen eine BHS besucht werden muss, wird nicht nur ein fundiertes Allgemeinwissen vermittelt, sondern auch ein umfangreiches Fachwissen in der beruflichen Ausbildung. Zum Ende der Schullaufbahn muss eine Reife- oder Diplomprüfung abgelegt werden. Die Reifeprüfung berechtigt auch zum Studium an einer Fachhochschule oder an einer Universität. Die Diplomprüfung erlaubt, dass gesetzlich geregelte Berufe ausgeübt werden können. Innerhalb der EU kann so auch ein reglementierter Beruf in einem EU-Staat ausgeübt werden wo ansonsten ein Hochschul- oder Universitätsabschluss gefordert wird.
Aufnahme an der BSH
Um an der BSH aufgenommen zu werden müssen die 4. Klassen der NMS oder AHS erfolgreich abgeschlossen worden sein. Nicht berücksichtigt werden Noten in den Fächern Latein und Geometrisches Zeichnen.
3. Allgemein bildende höhere Schule ( AHS)
Die AHS Oberstufe im Überlick:
- Dauer von 4 Jahren
- zum Abschluss erfolgt die Reifeprüfung, die Matura, womit an einer Fachhochschule oder Universität studiert werden kann
- Unterschied zwischen Gymnasium, Realgymnasium und Spezialformen wie in der Unterstufe auch.
Wer darf die 5. Klasse an der AHS besuchen?
Der erfolgreiche Abschluss der Unterstufe der AHS berechtigt genauso zum Zugang der Oberstufe, wie auch der Besuch der NMS. Wer von der NMS zur AHS wechseln möchte, der muss in den differenzierten Pflichtgegenständen so abschneiden, dass in allen die Vertiefung erreicht ist.
Ist dieses nicht der Fall kann durch die Klassenkonferenz der NMS ein Beschluss erfolgen, dass die Schüler dennoch für den Besuch der AHS Oberstufe geeignet sind. Auch kann eine Aufnahmeprüfung notwendig sein, um zur Oberstufe zugelassen zu werden. Dieses ist nicht selten bei Fremdsprachen der Fall, wenn diese in der NMS nicht unterrichtet worden ist, in der AHS aber weitergeführt werden soll oder muss.
Polytechnische Schule
Polytechnische Schulen kurz vorgestellt:
- beginnt nach der 8. Schulstufe
- ein oder zwei Jahre möglich
- Themen: Allgemeinbildung, Berufsorientierung und Grundbildung im gewünschten Fachbereich
- 32 Wochenstunden Unterricht
- danach Lehre oder weiterführende Schule
Allgemeines zur Polytechnischen Schule
Im Anschluss an die 8. Schulstufe kann die polytechnische Schule besucht werden, hier wird die Schulpflicht mit dem Ende der 9. Schulstufe erreicht, wer möchte kann auch noch ein weiteres Schuljahr dranhängen.
In den polytechnischen Schulen wird neben der Allgemeinbildung auch wichtiges für das Berufsleben vermittelt. So kann hier die Berufswelt sehr genau kennengelernt werden. Zu Beginn der Schulzeit wird es eine Orientierungsphase geben, innerhalb derer die einzelnen Berufe vorgestellt werden, damit sich jeder für eine Fachrichtung entscheiden kann.
In der Schulzeit selbst werden durch Berufs- und Betriebserkundungen einzelne Berufe näher gebracht. So gibt es an den Schulen nicht nur Lehrwerkstätten, sondern kooperieren viele polytechnische Schulen mit Betrieben vor Ort. Ein einzelner Besuch der Schüler ist ebenso denkbar, wie auch mehrtägige Praktika.
Berufsgrundbildung an den polytechnischen Schulen
Die Berufsgrundbildung an der polytechnischen Schule wird als Wahlpflichtgegenstand angeboten. Diese entsprechen wirtschaftlich großen Berufsfeldern und Schüler erlernen hier grundlegende Fähigkeiten und Kenntnisse in dem Bereich. Unterstützt wird dieses durch praxisorientiertes Lernen.
Fachbereiche an den polytechnischen Schulen
Die Schüler können anhand der Interessen und Fähigkeiten aus den Bereichen entscheiden, welcher dann zum Wahlpflichtgegenstand wird:
- Metall
- Elektro
- Holz
- Bau
- Handel-Büro
- Dienstleistungen
- Tourismus.
- Weitere Fachbereiche kann die Schule zusätzlich anbieten, oft sind es gesundheitliche oder soziale Themenbereiche.
Nach der polytechnischen Schule
Schüler, die an der polytechnischen Schule einen positiven Abschluss haben, können direkt in die 2. Klasse von einer berufsbildende mittleren Schule, die die gleiche Fachrichtung hat, wechseln. Auch kann ohne Aufnahmeprüfung eine berufsbildende höhere Schule in der 1. Klasse besucht werden.