Seit Juni 2018 ist es klar, in Österreich wird es ab dem Jahre 2019 einen Familienbonus geben, welcher steuerliche Vorteile mit sich bringt. Aber was ist der Familienbonus überhaupt genau und welche Dinge werden auf uns alle zu kommen? Diese Fragen und viele weitere, werden Ihnen in diesem Beitrag beantwortet.
Was ist der Familienbonus? Wie viel Geld steht Familien zu?
- Bei dem Familienbonus handelt es sich um einen Betrag, welcher von den Steuern abgesetzt werden kann.
- Die Höhe beläuft sich auf 1.500 Euro pro Kind, bis zum 18. Lebensjahr.
Daraus resultiert, dass sich die Steuerlast einer Familie, pro Kind, um 1.500 Euro vermindert. Aber damit ist es noch nicht genug, auch nach dem 18. Lebensjahr steht den Familien ein Bonus zu, sofern für das Kind die Familienbeihilfe bezogen wird.
- Nach dem 18. Lebensjahr beträgt der Bonus 500 Euro.
- Grundsätzlich steht fest, dass 950.000 Familien von dieser Regelung profitieren werden.
- Es werden rund 1,6 Millionen Kinder betroffen sein. Die Höhe des Bonus wird sich auf 1,5 Milliarden Euro belaufen.
Wird es beim Familienbonus eine Begrenzung geben?
Grundsätzlich gibt es keine Begrenzung bei dem neuen Modell des Familienbonus. Dieser wird lediglich von der eigenen Einkommenssteuer gedeckelt.
Als Beispiel könnte hierbei jemand betrachtet werden, der bis heute 3.000 Euro an Lohnsteuer bezahlen musste. Wenn dieser aber zwei Kinder unter 18 Jahren hat, wird er ab dem Jahre 2019 keine Lohnsteuer mehr bezahlen müssen.
Welche Änderungen werden nun durchgeführt werden?
Das Ziel der österreichischen Bundesregierung liegt darin, das komplette Steuersystem einfacher zu gestalten. Aufgrund dessen wird es den Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten sowie den Kinderfreibetrag bis zum 10. Lebensjahr nicht mehr geben.
Dies resultiert daraus, da das neue System sehr transparent und einfach gestaltet werden soll und sowohl beim Kinderfreibetrag als auch bei den Kinderbetreuungskosten sehr viel Bürokratie durchgeführt werden musste. Grundsätzlich sollte der Familienbonus nun eine viel stärkere Wirkung haben als die Dinge, welche ab 2019 wegfallen werden.
Wie viel muss man verdienen, damit der Familienbonus wirkt?
Grundsätzlich wirkt der Familienbonus bereits ab dem ersten Euro, welcher steuerrechtlich verdient wird. Die volle Ausschöpfung des Familienbonus kann bei einem Kind ab einem Bruttolohn von ungefähr 1.700 Euro erfolgen.
Wie kann ich den Familienbonus beanspruchen?
Es kann gewählt werden, ob der Familienbonus über den Arbeitgeber, also die Lohnverrechnung 2019, oder die Steuererklärung 2019, mit einer Auszahlung 2020, passiert. Jeder, der die Berücksichtigung bei der Lohnverrechnung wünscht, muss diese beim Arbeitgeber beantragen.
Hierfür muss das Formular E 30 ausgefüllt und abgegeben werden. Das Formular kann ganz einfach bei den Finanzämtern abgeholt oder ausgedruckt werden. Jeder, der die Berücksichtigung bei der Steuererklärung wünscht, muss einfach die Beilage L1k ausfüllen.
Kann ich den Familienbonus mit meinem Partner aufteilen?
Ja, das ist möglich.
Es kann individuell entschieden werden, ob der Familienbonus in der kompletten Höhe für einen der beiden Partner angerechnet wird oder ob der Bonus geteilt werden sollte. Wenn sich dazu entschieden wird, den Bonus aufzuteilen, dann wird bei jedem Partner die Hälfte verrechnet. Dies wären bei einem volljährigen Kind 250 Euro und bei einem Kind unter 18 Jahren 750 Euro.
Steht mir der Familienbonus auch zu, wenn meine Kinder im Ausland leben?
Der Familienbonus kann in voller Höhe nur gewährt werden, wenn das Kind im Inland lebt. Es gibt allerdings für Kinder, welche in einem EU-Land, in der Schweiz oder im EWR-Raum wohnen, eine Sonderregelung.
Dies bedeutet, die Höhe des Familienbonus ist von den Ländern abhängig, in denen das Kind lebt. Für alle Kinder, die außerhalb der Ausnahmeländer leben gibt es keinen Familienbonus. Diese genannten Regeln treffen auch bei dem Unterhaltsabsetzbetrag, dem Alleinverdienerabsetzbetrag sowie dem Alleinerzieherabsetzbetrag zu.
Wie viel Geld bekommen Eltern, welche lediglich eine geringfügige Beschäftigung ausüben oder gar keine Steuern zahlen?
Das Ziel des Familienbonus ist es, die Steuerlast zu vermindern.
Dies bedeutet, bei Eltern, welche geringfügig tätig sind, entfällt die Steuerlast ganz, wenn diese niedriger ausfällt als der Bonus. Für Alleinverdiener und Alleinerzieher wird es in Zukunft so aussehen, dass diesen Menschen eine Summe von 250 Euro für jedes Kind im Jahr zukommt.
Hierbei handelt es sich um den sogenannten Kindermehrbetrag, welcher als Mindestentlastung dienen soll. Dieser Kindermehrbetrag steht allerdings dann nicht mehr zu, wenn mindestens elf Monate Sozialleistungen, das heißt, Leistung aus der Grundversorgung oder Arbeitslosengeld, bezogen werden.
Wie erfolgt die Aufteilung des Familienbonus bei getrennt Lebenden?
Natürlich steht auch für Kinder, deren Eltern getrennt leben, der Familienbonus zu. Hierbei kann sowohl der/die Familienbeihilfeberechtigte als auch die Person, welche den Unterhalt bezahlt, den Bonus erlangen. Gegebenenfalls, kann der Bonus sogar aufteilt werden, sodass jeder die Hälfte erhält.
Steht jedem getrennt lebenden Elternteil der Familienbonus zu?
Nun stellt sich vielleicht die Frage, ob der Familienbonus auch jenen Eltern zusteht, welche zwar zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet wären, dieser Forderung aus bestimmten Gründen allerdings nicht nachgehen.
Diese Frage ist ganz klar mit Nein zu beantworten. Der Unterhaltszahlende kann den Familienbonus nur für diese Monate bekommen, in denen er den Unterhalt voll bezahlt und ihm somit ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.
Dies bedeutet, wird der Unterhalt über das ganze Jahr hinweg bezahlt, steht dem Zahlenden auch der Familienbonus zu. Sollte der Unterhalt jedoch nicht voll bezahlt werden, steht der Familienbonus auch nur vermindert zu. Erfolgen gar keine Zahlungen, steht auch kein Familienbonus zu. In diesem Fall kann der andere Elternteil den vollen Bonus für sich beantragen. Um den Bonus voll ausschöpfen zu können, besteht die Möglichkeit, den Bonus mit einem eventuell vorhandenen neuen Partner aufzuteilen.
Was geschieht, wenn der Großteil der Kinderbetreuungskosten von einem Elternteil getragen wird?
Wenn ein Elternteil bis zum 10. Lebensjahr überwiegend für die Betreuungskosten des Kindes aufkommt, ist eine ergänzende Aufteilungsvariante, für den Zeitraum von drei Jahren, vorgesehen. Dies geschieht allerdings nur, wenn die Betreuungskosten mindestens 1.000 Euro im Jahr betragen.
Das Aufteilungsverhältnis liegt in so einem Fall dann bei 90:10. Dies bedeutet, der Elternteil, welcher für die Betreuungskosten aufkommt, erhält 1350 Euro, der andere Elternteil nur 150 Euro. Aufgrund dieses Systems wird es vermieden, dass jene getrennt Lebenden, welche bisher zusätzlich die Betreuungskosten übernehmen mussten, schlechtergestellt werden. Die Aufteilungsvariante kann allerdings nur im Nachhinein, über die Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.
Steht Arbeitslosen der Familienbonus zu?
Da Arbeitslose keine Steuern bezahlen müssen, steht ihnen auch kein Familienbonus zu.
Wird sich die neue Regelung für Behinderte negativ auswirken?
Es wird keine Schlechterstellung von Behinderten geben. Dies resultiert daraus, da die Vorteile, welche momentan für behinderte Kinder bestehen, bestehen bleiben. Es erfolgen eher gegenteilige Maßnahmen.
Dies resultiert daraus, da der Anspruch auf einen Familienbonus an den Anspruch der Familienbeihilfe gekoppelt ist. Aufgrund dessen wird Eltern, welche ein behindertes Kind haben und die Familienbehilfe dafür beziehen, künftig auch, unabhängig vom Alter, der entsprechende Bonus zustehen. Selbstverständlich wird Eltern, welche ein behindertes Kind haben, weiterhin eine erhöhte Familienbeihilfe zustehen.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Ab 2019 erhalten Familien einen Steuerbonus von 1500 Euro im Jahr für jedes Kind
- Bei einem Verdienst von 1700 Euro und einem Kind müssen folglich keine Steuern bezahlt werden
- 950.000 Familien und 1,6 Millionen Kinder werden von der Regelung profitieren
- Der Familienbonus hat die 5-fache Wirkung des Kinderfreibetrags
- Nichsteuerzahlende Alleinerzieher und Familien mit Kindern über 18 Jahren, profitieren auch
- familienpolitischer Meilenstein
- Selbstständige profitieren auch
Ist der Familienbonus grundsätzlich positiv oder negativ zu beurteilen?
Der Familienbonus ist von Experten grundsätzlich positiv zu beurteilen. Gleichzeitig sieht Wifo-Ökonomin Margit Schratzenstaller ein anreiztheoretisches Problem im Familienbonus. Schratzenstaller meint, viele Mütter würden in diesem System einen Grund finden, keiner Arbeit mehr nachzugehen, da der Familienbonus das Haushaltseinkommen erhöht. Vertreter des Frauenvolksbegehrens sehen dies gleich.
Sie sind der Meinung, das Geld sollte lieber in die außerfamiliäre Kinderbetreuung gesteckt werden, um Frauen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Grundsätzlich stehen laut Wifo-Ökonomen allerdings keine großen Änderungen bevor. Am ehesten würde es Frauen, welche geringfügig beschäftigt sind, treffen.
Fazit
Zusammenfassend kann somit geschlussfolgert werden, dass es ab dem Jahre 2019 eine große Änderung im Bezug auf die steuerlichen Absetzungen geben wird. Das System ist völlig anders, als dieses, welches jetzt aktuell ist. Wie sich die Änderungen im Detail auswirken, wird man jedoch noch sehen.