In Österreich sieht die Benotung folgende Aufschlüsselungen vor:
- Sehr gut (1)
- Gut (2)
- Befriedigend (3)
- Genügend (4)
- Nicht genügend (5)
Diese werden schon in der Volksschule und auch im Studium so verteilt. Ausnahmen bilden die unteren Stufen der Volksschule, wo die Noten noch in verbalen Beurteilungen vorliegen. Immer öfter kommt es dazu, dass die Noten an sich stark diskutiert werden und viel mehr Menschen eben eine verbale Beurteilung bevorzugen würden.
Aufsteigen oder „sitzen bleiben“
Das österreichische Schulsystem sieht grundsätzlich vor, dass ein nicht genügend ausreicht, um das Klassenziel und somit den Aufstieg in die nächste Klassenstufe nicht zu schaffen. Doch gibt es zahlreiche Ausnahmen, die Eltern und Schüler wissen sollten.
Zum einen kommt es sehr stark auf die Klassenkonferenz an, die entscheiden kann, ob das Kind eigentlich in der Lage ist trotz der schlechten Beurteilung überhaupt die nächste Klassenstufe schaffen zu können.
Bei einem einzigen nicht genügend auf dem Zeugnis entscheidet die Klassenkonferenz, ob der Schüler aufsteigt, oder nicht. Daneben ist es wichtig, dass das Fach auch im kommenden Schuljahr noch unterrichtet wird, damit die Note dann ausgeglichen werden kann. Nicht erlaubt ist es in Österreich nämlich nicht, dass in einem Fach innerhalb des Besuchs einer Schule, zwei Mal im gleichen Fach ein nicht genügend den Aufstieg erlaubt.
So müsste bei einem zweiten nicht genügend das Kind die Klasse auf jedenfall wiederholen. Daher kann es interessant sein, das nicht genügend in einem Fach nach den Ferien durch eine Nachprüfung auszubessern. In diesem Fall sollte das direkte Gespräch zum Fachlehrer gesucht werden, der mit Rat und Tat zur Seite steht und vielleicht schon vorher signalisieren kann, ob die Nachprüfung überhaupt durch den Schüler geschafft werden kann.
Bei einem Schüler / einer Schülerin, die in zwei Schulfächern ein nicht genügend hat, ist eine Nachprüfung denkbar. Diese findet nach den Ferien statt und die Note, die hier erreicht wird, entscheidet, ob die nächste Klassenstufe geschafft ist oder die Klasse wiederholt werden muss. Bei drei oder noch mehr nicht genügend steigen Schüler auf gar keinen Fall in die nächste Schulstufe auf. Diese Entscheidung muss den Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten unverzüglich nach der Klassenkonferenz mitgeteilt werden.
Ausgenommen von der Regelung sind Kinder, die an Sonderschulen unterrichtet werden oder Kinder, die die 1.2., oder 3. Klasse in einer Volksschule besuchen. Hier steigen alle Kinder immer direkt auf.
Frühwarnsystem
In allen österreichischen Schulen sind die Lehrer angehalten, den Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten frühzeitig mitzuteilen, dass ggf. der Aufstieg in die nächste Klasse nicht möglich ist. Sobald die Lehrer also merken, dass die Leistungen der Schüler nicht mehr genügend sind, ist es wichtig, ein Gespräch mit den Eltern und den Schülern zu führen. In diesem wird dann auf einen speziellen Förderbedarf hingewiesen, wie es die Schüler doch noch schaffen könnten, dass